Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Allgemeines
Unsere Übersetzungsarbeiten werden ausschliesslich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen durchgeführt. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
Die zu übersetzenden Texte werden von GRISCHLINGUA vertraulich behandelt.
2. Auftragsannahme
Der Kunde kann zeitkritische Übersetzungen als Eilauftrag buchen. Bei Bedarf vermerkt er dies deutlich in seinem Auftrag oder seiner Anfrage.
Der Kunde kann wählen, ob er seinen Text - vorbehaltlich der Auftragsannahme durch GRISCHLINGUA von vornherein zur Übersetzung freigibt oder sich vorher von GRISCHLINGUA ein Angebot über die Kosten und den Zeitraum der Übersetzung erstellen lässt. Dieses Angebot ist kostenfrei und für beide Seiten unverbindlich.
Der Vertrag wird wirksam geschlossen, sobald GRISCHLINGUA 2 Werktage nach Eingang eines Auftrags nicht mitteilt, dass GRISCHLINGUA den Auftrag in der gewünschten Form nicht ausführen kann.
Stellt sich nach der Auftragsannahme durch GRISCHLINGUA heraus, dass der Auftrag aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit des Übersetzers bzw. Dolmetschers oder technische Mängel im Netz) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden kann, informiert GRISCHLINGUA den Kunden unverzüglich.
3. Berechnungsgrundlagen
Der Umfang wird entsprechend der Zeilen- oder Wörteranzahl des Zieltextes ermittelt. Berechnungsgrundlage ist die Normzeile des Zieltextes ( 50 - 55 Anschläge inkl. Leerzeichen) oder die entsprechende Wörteranzahl. Angefangene Zeilen werden als volle Zeilen berechnet, auch wenn sie nur Zahlen enthalten. Bei Tabellen und Verzeichnissen (z.B. Wortlisten) wird auf Grund des erheblichen Mehraufwands die Standardzeile halbiert.
Für Express –Aufträge außerhalb der regulären Arbeitszeit oder zu späte Zustellung werden Zuschläge von 25% - 100% berechnet, ebenso für schlecht entzifferbare und handgeschriebene Textmanuskripte usw.
Preise für Korrekturarbeiten, Redigieren, Lektorieren nach Zeitaufwand. Bei druckfertigen Texten ist das Korrekturlesen des Fahnenabzugs obligatorisch.
Pro Auftrag werden Bearbeitungskosten von CHF 10.-- erhoben. Notarielle Beglaubigungen werden extra verrechnet.
Mindestansatz bei Übersetzungsarbeiten: Pro Auftrag und Sprache CHF 80.--, auch wenn der Text kürzer sein sollte.
Offerten enthalten Richtpreise, die bis 15% von der gestellten Rechnung abweichen können.
Die Forderungen der GRISCHLINGUA sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich GRISCHLINGUA die sofortige Einstellung von weiteren Leistungen vor. Änderungen der Tarife und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
4. Liefertermin
Die von uns bestätigten Liefertermine werden in der Regel eingehalten. Bei Nichteinhaltung des Termins, ausgelöst durch höhere Gewalt, sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Mängelrügen
Beanstandungen sind nur innerhalb von 20 Tagen nach Auftragserfüllung möglich. GRISCHLINGUA haftet ausdrücklich nur für den ursprünglichen Übersetzungstext und für Realersatz. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Mängel an Teilen oder Teillieferungen berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung
Der Auftraggeber hat das Recht auf eine Nachbesserung; sollte Nachbesserung nicht möglich sein oder fehlschlagen, kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung fordern.
Bei druckfertigen Übersetzungen ist die Garantie von einer Korrekturlesung abhängig. Texte, die veröffentlicht werden, bedürfen eines gesonderten Auftrags durch den Kunden. Korrektur nur durch GRISCHLINGUA. Korrekturen durch DRITTE entbinden uns von der Garantie. Haftung nur bis zur Höhe der von uns gestellten Rechnung.
Die von GRISCHLINGUA gestellte Rechnung ist i.A. 30 Tage nach Erhalt rein netto zahlbar.
6. Haftung und Schadensersatz
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich zur Erstellung einer mangelfreien Arbeitsübersetzung (sog. convenient translation) verpflichtet, es sei denn, es wurden ausdrücklich schriftlich andere Standards vereinbart. Geringfügige Mängel sind unbeachtlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber allen Ansprüchen des Auftraggebers dem Grunde nach nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. In der Höhe ist ein Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit kommt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten in Betracht und ist in der Höhe auf das Doppelte des Auftragsvolumens beschränkt.
Eine Rückgriffshaftung für Schäden Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für Fehler die auf niedrige Qualität, insbesondere Unleserlichkeit, Handschriftlichkeit, sowie Unvollständigkeit oder Verspätung der Vorlagen oder dazugehöriger Teile zurückgehen, ist ausgeschlossen. Für Schäden, die aus jeglicher Art der Veröffentlichung - auch durch Vortrag - oder eine vielfachen Verbreitung entstehen, können nicht geltend gemacht werden. Auch wenn der Veröffentlichungs- oder Verbreitungszweck bei in der Auftragsbestätigung niedergelegt wurde bzw. durch den Auftragnehmer schriftlich genehmigt wurde, geschieht die Weiterverwendung von Übersetzungen auf eigene Gefahr des Auftraggebers.
7. Geheimnisschutz
Alle Texte werden vertraulich behandelt, und wir verpflichten uns, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und uns können wir keinen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen
Die Forderungen der GRISCHLINGUA sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich GRISCHLINGUA die sofortige Einstellung von weiteren Leistungen vor. Änderungen der Tarife und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Betreibungsort und Gerichtsstand ist Davos.